Praxis Dr. med. Argentina Stauber  
  Ihre Arzt-Praxis in 5325 Leibstadt  •  Telefon 056 247 13 77 
 
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Anschrift Arztpraxis

Dr. med. Argentina Stauber
Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH
Oelhofstrasse 377
CH - 5325 Leibstadt

Unsere Praxis verfügt über viele Parkplätze direkt am Haus.
Die Praxis ist barrierefrei und rollstuhlgerecht.

Telefon  056 247 13 77
Fax       056 247 11 37
E-Mail: arztpraxis.stauber@hinmail.ch
Formular: www.arztpraxis-leibstadt.ch


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir medizinische Anfragen nicht über das Internet beantworten. Gerne vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen.

Notfälle

Im Notfall behandeln wir selbstverständlich jederzeit. Rufen Sie bitte möglichst auch in diesem Fall vorher bei uns an, damit wir Sie fachgerecht behandeln können. Dringende Notfälle bedeuten Wartezeiten für andere Patienten! Falls es wegen dringend zu behandelnder Notfälle zu Verzögerungen kommt, bitten wir um Verständnis.

Notruf-Telefon

Falls die Praxis geschlossen ist, erreichen sie
die Ärztliche Notrufnummer im Kanton Aargau unter
Telefon   0900 401 501
(Fr. 3.23 / Min. aus dem Festnetz)

weitere Notrufnummern

ASANA Spital: 056 269 40 00
Sanität: 144
REGA: 1414
Toxikologisches Informationszentrum
(Vergiftungsunfälle): 145

Praxis Öffnungszeiten

vormittags nachmittags
Montag 8.00 bis 12.00 14.00 bis 18.30
Dienstag 8.00 bis 12.00 14.00 bis 18.30
Mittwoch 8.00 bis 12.00 14.00 bis 18.30
Donnerstag 8.00 bis 12.00
Freitag 8.00 bis 12.00 14.00 bis 18.30
Samstag 8.00 bis 12.00

Unsere Arztpraxis ist das ganze Jahr geöffnet,  mit Ausnahme der Feiertage im Kanton Aargau.

zusätzliche Sprechstundenzeiten:
Montag bis Freitag
13.00 - 14.00 Ultraschalldiagnostik
Dienstag 14.00 - 18.30 Verkehrsmedizin
→ Stufe 1 (PKW, Traktoren, bis 3,5 Tonnen)
→ Stufe 2 (LKW, Taxi, Bus, Verkehrsexperten)

Sprechstunden   & Termine

Alle Termine bedürfen einer vorherigen telefonischen Vereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten.
Falls Sie den reservierten Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte 24 Stunden vorher Bescheid. Bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen, sofern wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.

Hausbesuche

Wenn bei schwerer Erkrankung der Patient nicht selbst in die Praxis kommen kann, kann ein Hausbesuch notwendig werden. Allfällige Hausbesuche können nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zu sprechstundenfreien Zeiten durchgeführt werden.